ESF-Mittel
50% der Kosten für Unterricht, Prüfungen und Freistellung
Betriebliche Förderung für niedersächsische Betriebe
50% max 500 EUR durch das
Land Nordrhein-Westfalen
Arbeitgeber muss in NRW ansässig sein
Für alle hier vorgestellten Kostenzuschüsse gilt:
Erst die Kofinanzierung beantragen, dann erst fest anmelden. (Ihren Platz reservieren wir Ihnen bis dahin gerne). Die Bildungsprämie bildet da eine Ausnahme (s. dort).